Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Grundsätzliches
Die nachfolgenden Bedingungen werden bei einer Bestellung vollständig durch den Kunden anerkannt bzw. sind Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen Baris Pasa Coskun (ZoneService genannt) und dem Kunden.
Beauftragung eines weiteren Dienstleisters
ZoneService kann weitere Dienstleistungsunternehmen für die Auftragsabwicklung zum Aufstellen einer Halteverbotszone beauftragen.
Beauftragung einer Halteverbotszone
Die Beauftragung einer Halteverbotszone erfolgt per WhatsApp oder über das auf der Website zur Verfügung gestellte Kontaktformular.
Daten für die Beauftragung
Der Kunde muss folgende Daten bei einer Beauftragung angeben: Aufstellungsort für die Halteverbotszone (PLZ und Ort, Straße, Haus-Nr.), Gültigkeitsdatum, Zeitspanne der Gültigkeit sowie die gewünschte Breite der Halteverbotszone. Sollten Uhrzeit oder Breite fehlen, so gelten folgende Standardwerte als anerkannt: Breite ca. 15 m, Uhrzeit von 07:00 – 19:00 Uhr.
Bestätigung eines Auftrages
ZoneService ist verpflichtet, jeden Auftrag schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung erfolgt per WhatsApp oder E-Mail. Erst nach Versendung der Bestätigung gilt der Auftrag als angenommen.
Vorlaufzeit
Jede Halteverbotszone muss mindestens 10 Werktage vor Gültigkeitsbeginn bei ZoneService beantragt werden. Andernfalls schließt ZoneService die Erteilung einer Genehmigung durch das zuständige Amt aus.
Preise und Rechnungsbetrag
Die Preise und der Rechnungsbetrag verstehen sich immer (wenn nicht anders ausgewiesen) als Bruttoendbetrag inkl. MwSt. und inkl. Genehmigung, mit Ausnahme der im nachfolgenden Abschnitt genannten Punkte.
Nachberechnung
ZoneService ist berechtigt, eine Nachberechnung durchzuführen, wenn sich nach Bestellung Änderungen ergeben, die den Preis erhöhen. Insbesondere dann, wenn bei der Halteverbotszone eine zusätzliche Beschilderung (z.B. bei engen Straßen) aufgestellt werden muss oder durch die Stadt eine Sondernutzungsgebühr erhoben wird.
Zahlung
Die Zahlung der bei der Bestellung vereinbarten Summe muss entweder per Vorab-Überweisung auf das in der Auftragsbestätigung genannte Konto oder per PayPal erfolgen. ZoneService haftet nicht für die Richtigkeit der Bankverbindung.
Reklamation
Eine Reklamation muss spätestens am Gültigkeitstag mit Beweisfoto erfolgen, andernfalls wird die Reklamation generell abgewiesen.
Aufstellung der Halteverbotszone
Die Aufstellung der Halteverbotszone übernimmt in jedem Falle ZoneService bzw. ein beauftragtes Partnerunternehmen. Sollte der gewünschte Aufstellungsort nicht geeignet sein, so kann ZoneService einen Ausweichort wählen. Dieser darf bis zu 50 m vom eigentlichen Aufstellungsort entfernt sein. Bei weiterer Entfernung wird der Kunde benachrichtigt.
Ablehnung der Genehmigung
ZoneService beantragt die Genehmigung für die Halteverbotszone beim zuständigen Amt. Die Erteilung dieser Genehmigung obliegt dem zuständigen Amt. Im Falle einer Ablehnung wird der Kunde benachrichtigt. In diesem Falle ist ZoneService berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen eine Aufwandspauschale in Rechnung zu stellen bzw. bei einer eventuellen Rückerstattung zu berücksichtigen.
Haftungsausschluss bei Diebstahl
ZoneService haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, die durch Diebstahl einer Halteverbotszone verursacht werden. Sollte eine Halteverbotszone am Bestimmungsort gestohlen worden sein, ist ZoneService umgehend zu informieren. Sollte die verbleibende Zeit bis zum Gültigkeitsdatum noch ausreichend sein, wird ZoneService versuchen, eine neue Halteverbotszone aufzustellen. Dies wird jedoch nicht garantiert.
Vorgehensweise bei blockierter Halteverbotszone
Sollte die Halteverbotszone am Gültigkeitstag und zur Gültigkeitsuhrzeit blockiert sein, sind Sie berechtigt, die Polizei zu rufen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Halteverbotszone rechtzeitig beantragt haben und Ihnen die von ZoneService zugesandten Unterlagen vorliegen. Die Polizei wird versuchen, den Halter des Fahrzeuges zu ermitteln und diesen ggf. bitten, das Fahrzeug zu entfernen. Wenn der Halter nicht in der Nähe wohnt, kann das Fahrzeug versetzt bzw. abgeschleppt werden.
Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges
Die Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges trägt in erster Linie der Kfz-Halter. Sollte der Halter die Zahlung verweigern, sieht der Gesetzgeber vor, dass in zweiter Linie der Nutznießer der Halteverbotszone die Rechnung übernehmen muss. Bitte überlegen Sie daher sorgfältig, ob Sie die Entfernung eines Fahrzeuges veranlassen möchten. Der Nutznießer einer Halteverbotszone ist stets der Kunde. ZoneService haftet nicht für solche Rechnungen bzw. Schäden.
Haftung
Die Haftung seitens ZoneService ist auf die Höhe des vereinbarten Entgeltes der zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistung beschränkt. Es kann kein Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung, Verzögerungen und deren Folgen oder wegen sonstiger Folgeschäden geltend gemacht werden. Der Kunde kann lediglich eine Minderung oder Rückerstattung des Entgeltes beantragen. Die Beantragung muss schriftlich und mit ausführlicher Angabe der Gründe erfolgen. Die Zustimmung einer Rückerstattung oder Minderung obliegt ZoneService.
Stornierungsgebühr
Stornierungen werden mit einer Bearbeitungsgebühr von 8,00 € berechnet. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand und kann bei bereits erfolgter Leistung 100 % des Rechnungsbetrages entsprechen. Für den Fall einer 100%igen Berechnung entfällt die Bearbeitungsgebühr.
Speicherung persönlicher Daten
Der Kunde stimmt einer Speicherung seiner Daten zu. Die Daten dürfen von ZoneService ausschließlich für die Auftragsabwicklung und interne statistische Zwecke verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern diese direkt mit der Auftragsabwicklung der beauftragten Dienstleistung in Verbindung stehen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe ist ausgeschlossen.
Sonstige Bedingungen
Sonstige Bedingungen bestehen nicht. Sollte eine Bedingung ganz oder teilweise nicht rechtmäßig sein, so bestehen die übrigen Bedingungen weiter. Bei nicht aufgeführten Sachverhalten tritt das deutsche Recht in Kraft.
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr.
ZoneService
Baris Pasa Coskun
Mellinghofer Straße 369
45475 Mülheim an der Ruhr
Telefon: +49 176 31555428 E-Mail: info@zoneservice.de

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